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besgb [2026/05/21 14:29] admin |
besgb [2026/05/21 17:09] (aktuell) admin |
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| ====== BesGB AZAV-Schulungen ====== | ====== BesGB AZAV-Schulungen ====== | ||
| - | {{ :logo-in-kurven_500.png? | + | FIXME Logo {{ :logo-min200px.png? |
| - | der FIXME Schulname | + | der Baseline Academy |
| + | Baseline Security GmbH | ||
| + | |||
| + | Bleichsraße 21 65183 Wiesbaden | ||
| - | FIXME Betreibergesellschaft | ||
| - | FIXME Anschrift | ||
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| 3. Teilnehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. | 3. Teilnehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. | ||
| - | (2) Die FIXME Schulname | + | (2) Die Baseline Academy |
| (3) Mit der jeweiligen Vertragsunterzeichnung oder sonstigen rechtsverbindlichen Begründung eines Auftragsverhältnisses in Kenntnisnahme der AGB erkennt der Auftraggeber die Geltung diese AGB an. | (3) Mit der jeweiligen Vertragsunterzeichnung oder sonstigen rechtsverbindlichen Begründung eines Auftragsverhältnisses in Kenntnisnahme der AGB erkennt der Auftraggeber die Geltung diese AGB an. | ||
| - | (4) Die FIXME Schulname | + | (4) Die Baseline Academy |
| - | (5) Die AGB der FIXME Schulname | + | (5) Die AGB der Baseline Academy |
| **§ 2 Leistungsgegenstand / -umfang** | **§ 2 Leistungsgegenstand / -umfang** | ||
| Zeile 38: | Zeile 39: | ||
| **§ 3 Datenschutz** | **§ 3 Datenschutz** | ||
| - | (1) FIXME Schulname | + | (1) Baseline Academy |
| - | (2) FIXME Schulname | + | (2) Baseline Academy |
| - | (3) FIXME Schulname | + | (3) Baseline Academy |
| **§ 4 Beauftragung** | **§ 4 Beauftragung** | ||
| Zeile 56: | Zeile 57: | ||
| **§ 6 Ausfallregelung** | **§ 6 Ausfallregelung** | ||
| - | (1) FIXME Schulname | + | (1) Baseline Academy |
| - | (2) Die Termine werden nach den zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung voraussehbaren Terminmöglichkeiten gelegt. Sie sind insoweit verbindlich vorbehaltlich solcher Gründe, welche nicht im Einflussbereich von FIXME Schulname | + | (2) Die Termine werden nach den zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung voraussehbaren Terminmöglichkeiten gelegt. Sie sind insoweit verbindlich vorbehaltlich solcher Gründe, welche nicht im Einflussbereich von Baseline Academy |
| - | (3) Im Falle der Absage werden sämtliche Beteiligten umgehend von FIXME Schulname | + | (3) Im Falle der Absage werden sämtliche Beteiligten umgehend von Baseline Academy |
| - | (4) Bereits gezahlte Gebühren für die Leistungen werden bei Absage durch die FIXME Schulname | + | (4) Bereits gezahlte Gebühren für die Leistungen werden bei Absage durch die Baseline Academy |
| - | (5) Ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht durch Absage oder Verschiebung der Leistungen nicht. Bei Ausfall oder Verschiebung kann die FIXME Schulname | + | (5) Ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht durch Absage oder Verschiebung der Leistungen nicht. Bei Ausfall oder Verschiebung kann die Baseline Academy |
| **§ 7 Storno durch Auftraggeber** | **§ 7 Storno durch Auftraggeber** | ||
| Zeile 76: | Zeile 77: | ||
| **§ 8 Umbuchungen** | **§ 8 Umbuchungen** | ||
| - | Umbuchungen sind bis zu 4 Wochen vor Leistungsbeginn kostenfrei. Danach berechnet die FIXME Schulname | + | Umbuchungen sind bis zu 4 Wochen vor Leistungsbeginn kostenfrei. Danach berechnet die Baseline Academy |
| **§ 9 Übertragung der Teilnahme** | **§ 9 Übertragung der Teilnahme** | ||
| Zeile 88: | Zeile 89: | ||
| (2) Die Rechnung ist nach Erhalt unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zur Zahlung fällig. | (2) Die Rechnung ist nach Erhalt unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zur Zahlung fällig. | ||
| - | (3) Die Zahlung ist bargeldlos an das auf der Rechnung benannte Konto der FIXME Schulname | + | (3) Die Zahlung ist bargeldlos an das auf der Rechnung benannte Konto der Baseline Academy |
| **§ 11 Zahlungsverzug** | **§ 11 Zahlungsverzug** | ||
| Zeile 94: | Zeile 95: | ||
| (1) Der Auftraggeber kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er trotz Fälligkeit der Forderung und Erhalt einer Mahnung nicht leistet; er kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Besteht Unsicherheit über den Zeitpunkt des Zugangs von Rechnung oder Zahlungsaufstellung, | (1) Der Auftraggeber kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er trotz Fälligkeit der Forderung und Erhalt einer Mahnung nicht leistet; er kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Besteht Unsicherheit über den Zeitpunkt des Zugangs von Rechnung oder Zahlungsaufstellung, | ||
| - | (2) Im Falle des Verzuges ist FIXME Schulname | + | (2) Im Falle des Verzuges ist Baseline Academy |
| - | (3) FIXME Schulname | + | (3) Baseline Academy |
| - | (4) FIXME Schulname | + | (4) Baseline Academy |
| § 12 Aufrechnung, | § 12 Aufrechnung, | ||
| - | Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche der FIXME Schulname | + | Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche der Baseline Academy |
| **§ 13 Haftungsbeschränkungen** | **§ 13 Haftungsbeschränkungen** | ||
| - | (1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der FIXME Schulname | + | (1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Baseline Academy |
| (2) Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche aus Betriebsunterbrechung, | (2) Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche aus Betriebsunterbrechung, | ||
| - | (3) Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch die FIXME Schulname | + | (3) Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch die Baseline Academy |
| - | (4) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Erbringung der Leistung, es sei denn der FIXME Schulname | + | (4) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Erbringung der Leistung, es sei denn der Baseline Academy |
| - | (5) Soweit die Leistungen von der FIXME Schulname | + | (5) Soweit die Leistungen von der Baseline Academy |
| **§ 14 Urheberrechte** | **§ 14 Urheberrechte** | ||
| - | (1) Die FIXME Schulname | + | (1) Die Baseline Academy |
| - | (2) Erbringt die FIXME Schulname | + | (2) Erbringt die Baseline Academy |
| - | (3) Der Auftraggeber erhält nur durch die vollständige geleistete Zahlung der Rechnung von der FIXME Schulname | + | (3) Der Auftraggeber erhält nur durch die vollständige geleistete Zahlung der Rechnung von der Baseline Academy |
| - | (4) Die während der Leistungserbringung teilweise zur Verfügung gestellte Software darf weder entnommen noch ganz oder teilweise kopiert, verändert oder gelöscht sowie an Dritte weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlung behält sich die FIXME Schulname | + | (4) Die während der Leistungserbringung teilweise zur Verfügung gestellte Software darf weder entnommen noch ganz oder teilweise kopiert, verändert oder gelöscht sowie an Dritte weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Baseline Academy |
| **§ 15 Besondere Bestimmungen für Verbraucher bei besonderen Vertriebsformen** | **§ 15 Besondere Bestimmungen für Verbraucher bei besonderen Vertriebsformen** | ||
| - | Sollte der Auftraggeber im Rahmen seiner Eigenschaft als Verbraucher die Dienstleistungen der FIXME Schulname | + | Sollte der Auftraggeber im Rahmen seiner Eigenschaft als Verbraucher die Dienstleistungen der Baseline Academy |
| (1) Begriffsbestimmungen: | (1) Begriffsbestimmungen: | ||
| - | 1. Haustürgeschäft ist ein Vertrag über eine entgeltliche Leistung, zu dessen Abschluss der Verbraucher durch mündliche Verhandlung an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung, | + | 1. Haustürgeschäft ist ein Vertrag über eine entgeltliche Leistung, zu dessen Abschluss der Verbraucher durch mündliche Verhandlung an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung, |
| - | 2. Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, | + | 2. Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, |
| Im Rahmen dieser besonderen Vertriebsformen gilt folgendes Widerrufsrecht: | Im Rahmen dieser besonderen Vertriebsformen gilt folgendes Widerrufsrecht: | ||
| - | (1) Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware oder einer sonstigen Annahme seines Angebots zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber der FIXME Schulname | + | (1) Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware oder einer sonstigen Annahme seines Angebots zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber der Baseline Academy |
| (2) Die Widerrufsfrist beginnt bei Haustürgeschäften mit der Aushändigung der Vertragsurkunde bzw. Auftragsbestätigung etc. an den Verbraucher, | (2) Die Widerrufsfrist beginnt bei Haustürgeschäften mit der Aushändigung der Vertragsurkunde bzw. Auftragsbestätigung etc. an den Verbraucher, | ||
| Zeile 154: | Zeile 155: | ||
| (1) Geltendes Recht ist das der Bundesrepublik Deutschland. | (1) Geltendes Recht ist das der Bundesrepublik Deutschland. | ||
| - | (2) Gerichtsstand für alle vertraglichen Streitigkeiten (aus diesen AGB) ist das für den Sitz der FIXME Schulname | + | (2) Gerichtsstand für alle vertraglichen Streitigkeiten (aus diesen AGB) ist das für den Sitz der Baseline Academy |
| **§ 18 Salvatorische Klausel** | **§ 18 Salvatorische Klausel** | ||
| Zeile 160: | Zeile 161: | ||
| Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte eine unbeabsichtigte Lücke enthalten sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Klausel ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Gelingt dies nicht, gilt das Gesetz. | Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte eine unbeabsichtigte Lücke enthalten sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Klausel ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Gelingt dies nicht, gilt das Gesetz. | ||
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