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Handbuch / Regelwerk

00 - Inhalt
01 - Anwendungsbereich
02 - Normative Verweisungen
03 - Begriffe (siehe Punkt 11)
04 - Kontext der Organisation
05 - Führung
06 - Planung für das QMS
07 - Unterstützung
08 - Betrieb
09 - Bewertung der Leistung
10 - Verbesserung
11 - Begriffserklärung

Prozesse

1 - Inhalt

Anweisungen

1 - Inhalt

Formblätter

1 - Inhalt

Maßnahmenmappen

1 - Inhalt

qmh:anwendungsbereich

1 Anwendungsbereich

Baseline Academy
Baseline Security GmbH​

Telefon: +49 611 98848071
E-Mail: Office@baseline-Security.net
Internet: www.baselinesecurity.net

Büro und Weiterbildungszentrum Wiesbaden
Bleichsraße 21​​ 65183 Wiesbaden Geschäftsführer: Abdallah Khayry
BdoL: Ouidad Khayry
AZAV-Beauftragter: Ouidad Khayry

Anzahl Mitarbeiter/-innen: 2 Die Baseline Academy konzipiert, plant und führt Schulungen - darunter insbesondere auch Maßnahmen gem. SGB III - durch. Unsere Kunden sind Privatpersonen, private und öffentliche Auftraggeber.

Zutreffende Fachbereiche, die Anwendung finden

Grundlage Fachbereich
§ 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 FB 1
§ 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung NICHT ANWENDBAR N/A
§ 48 Berufsorientierungsmaßnahmen
§ 49 Berufseinstiegsbegleitung
§ 51 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
§ 75 Ausbildungsbegleitende Hilfen
§ 76 Außerbetriebliche Berufsausbildung
FB 3
Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung entspr. vierter Abschnitt drittes Kapitel und entsprechende Wirtschaftszweige
* Gewerblich / Technisch
* Kaufmännisch
* Unternehmensbezogene Dienstleistungen
* Personenbezogene und soziale Dienstleistungen
FB 4
Transferleistungen NICHT ANWENDBAR N/A
Teilnahme behinderter Menschen am Arbeitsleben, SGB III §§112ff NICHT ANWENDBAR N/A
qmh/anwendungsbereich.txt · Zuletzt geändert: 2026/05/21 17:24 von admin